Whistleblowing

Nach den Vorschriften der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) sind Finanzinstitute verpflichtet, ab dem 01. Januar 2014 ein Whistleblowing-System vorzuhalten. verlangt von den Instituten eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die darüber hinaus umfasst:


„3. einen Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr.36/2013 oder gegen dieses Gesetz oder gegen die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an geeignete Stellen zu berichten.“

Diese Funktion übernehmen wir gerne für Sie!