Kontrollen

Eine der gesetzlich und auch aufsichtsrechtlich geforderten Maßnahmen des Geldwäschebeauftragten (mit vollumfänglicher Verantwortung für Geldwäscheprävention, Prävention vor strafbaren Handlungen und Terrorismusfinanzierung nach KWG 25h) stellt die Kontrollhandlung dar. Auch bei diesem umfangreichen Feld können wir Sie unterstützen. Auszugsweise haben wir hierbei die Tätigkeiten skizziert:

  • Klassifizierungen aller relevanten Prozesse (risikobasiert),
  • Erstellung eines aus den relevanten Prozessen abgeleiteten Kontrollplans mit zugehörigen Kontrollhandlungen,
  • Risiko-Kategorisierung der einzelnen Kontrollhandlungen,
  • Definition von Kontroll-Perioden,
  • Erstellung eines strukturierten Kontrollkonzeptes,
  • Planung von Kontrollen,
  • Sicherstellung einer adäquaten Maßnahmennachverfolgung (Tracking),
  • Verfassen von Kontroll-Berichten (Reports) und Abstimmung mit den Verantwortlichen